Klimafreundlicher Neubau (KFN) WG und NWG ab 01.03.2023
Zum 01.03.2023 startet die Neubauförderung „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) als Teilprogramm der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die neue Förderung löst die bislang vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) verantwortete Neubauförderung im Rahmen der Förderrichtlinien BEG Wohngebäude und BEG Nichtwohngebäude ab.
Ziel der neu ausgerichteten Neubauförderung ist die Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus, die Verringerung des Primärenergiebedarfs in der Betriebsphase und die Erhöhung des Einsatzes erneuerbarer Energien unter Einhaltung von Prinzipien des nachhaltigen Bauens.
Förderung des Neubaus in den BEG-Produkten 261, 263, 264 und 464 bis 28.02.2023
Anträge für die Neubauförderung können noch bis zum 28.02.2023 (Antragseingang bei der KfW) in den bestehenden Produkten „BEG Wohngebäude“ (261)/„BEG Nichtwohngebäude“ (263), sowie „BEG Kommunen-Kredit“ (264) und „BEG Kommunen-Zuschuss“ (464) gestellt werden. Eine gültige „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) bzw. „gewerbliche Bestätigung zum Antrag“ (gBzA), die für die Neubauförderung in der BEG erstellt wird, kann somit noch bis einschließlich 28.02.2023 zur Antragstellung gebracht werden.
Quelle: Infoletter der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) vom 25.01.23 an alle Energieeffizienz-Experten
Meldung vom 01.02.23